Erwerb von Immobilien in der Republik Kroatien
Der Kaufprozess einer Immobilie in der Republik Kroatien ist ziemlich einfach und sicher und ist mit dem Gesetz �?¼ber das Eigentum und andere dingliche Rechte reguliert.
Bez�?¼glich des Erwerbs des Eigentums an Immobilien gibt es keine Hindernisse f�?¼r Staatsangeh�?¶rige der Republik Kroatien und B�?¼rger der EU, w�?¤hrend f�?¼r die Einwohner der Staaten au�?�?erhalb der EU das Gegenseitigkeitsprinzip gilt. Die Immobilien k�?¶nnen alle Rechts- und Naturpersonen erwerben.
Alle Rechtsprozeduren, die die Verh�?¤ltnisse zwischen dem K�?¤ufer und Verk�?¤ufer regulieren, werden bei einem Notar beglaubigt.
Einen Kaufvertrag kann man in der Regel nur f�?¼r ein fertiggestelltes Objekt abschlie�?�?en, f�?¼r welches auch eine rechtsg�?¼ltige Nutzungsgenehmigung erteilt wurde. Bei solchen Immobilien schlie�?�?en der Verk�?¤ufer und der K�?¤ufer sofort einen Kaufvertrag ab. Falls die Immobilie, die Kaufgegenstand ist, immer noch gebaut wird, regulieren der K�?¤ufer und der Verk�?¤ufer ihre Verh�?¤ltnisse mit einem Vorkaufvertrag.
Der Kaufprozess hat ein paar Schritte: bei dem Abschluss des Vorvertrags zahlt der K�?¤ufer eine Anzahlung (Akontozahlung), dann erfolgen die Zahlungen je nach Bauphasen laut der definierten Dynamik. Nach der Baufertigstellung und der Erteilung einer rechtsg�?¼ltigen Nutzungsgenehmigung und nach der Erstellung des Etagierungselaborats schlie�?�?en der Verk�?¤ufer und der K�?¤ufer einen Kaufvertrag. Mit dem Vertrag wird auch eine Zeitperiode f�?¼r die Zahlung des restlichen Wertes der Immobilien definiert. Nach dem Eingang dieser Zahlung l�?¤sst der K�?¤ufer das Eigentum an Immobilie in das Grundbuch eintragen.
Gem�?¤�?�? Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes betr�?¤gt die Mehrwertsteuer in der Republik Kroatien 25%.
Es ist m�?¶glich die gekaufte Wohnung in ein touristisches Apartment umzuwidmen, und auf der Grundlage der Handelst�?¤tigkeit einen Anspruch auf Vorsteuerabzug bis zur maximalen Betragsh�?¶he von 25% zu realisieren.